Neuerwerbung: Prachtband über Prachtbände

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Ingo F. Walther/Norbert Wolf, Codices illustres, Die schönsten illuminierten Handschriften der Welt 400 bis 1600, 2001 (Nachdruck 2014). Auf 504 Seiten stellen die beiden Autoren mehr als 150 Bücher vor: illustrierte Bibeln, Stundenbücher, Chroniken, Erzählungen aus dem europäischen und außereuropäischen … Weiterlesen

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Die Glücklichen (Kristine Bilkau)

Lektüreplatz Café Foto: nw2015

Lektüreplatz Café
Foto: nw2015

Der Roman ist 2015 erschienen und mein Exemplar ist bereits Teil der fünften Auflage. Ich habe es vom Bloggerportal erhalten. Es ist Gegenstand einer Leserunde des neuen Blogs Let′s talk about books. Bis zum 8. August wird das Buch dort gelesen und diskutiert, also fange ich auch an (1. August 2015) und ziehe das Buch vor. Eigentlich wäre anderes abzuschließen oder – wie hier beschrieben – in Angriff zu nehmen.

Das erste Kapitel, zehn Seiten kurz, ist ein gut gemachter Einstieg, stellt Personen, Orte der Handlung und das Problem vor. Ich bin interessiert.

Die Protagonistin Isabell – von der Erzählerin mit „sie“ bezeichnet – durchlebt ihren Alltag, und wir Leser haben an Beobachtung, Gefühlen und Gesprächen teil. Das „Prenzelberg-Milieu“ einer jungen Akademikerfamilie mit Kind wird angenehm unaufdringlich gezeichnet – was vor allem daran liegt, daß das Buch in Hamburg spielt, wie ich im Laufe der Lektüre herausfinde. Kapitel drei bringt einen Perspektivwechsel und erlaubt einen Blick auf eine generelle Unzufriedenheit und Unsicherheit, die die Protagonisten beherrscht. Während Isabel fürchtet, nicht mehr sicher Cello spielen zu können, ist Georg genervt und informiert sich über Bauernhöfe in Schleswig-Holstein. Diese Fluchtoption ist freilich sehr unrealistisch, was es wohl nicht besser für ihn macht.

Bilkau präsentiert in klarer Sprache – überwiegend aus der Perspektive von Isabell – Rückblicke auf das Erwachsenwerden, Ausblicke auf das Älterwerden, beschreibt Familienszenen, Erfahrungen von Mutter- und Elternschaft, die Fixiertheit auf das Kind, stete Sorge, Splitter aus beider Berufswelt. All das wird sehr einprägsam und realistisch geschildert, vermeidet Idealisierung, ja ist mitunter von schonungsloser Offenheit (S. 58f.). Die Sprache ist nur selten und eher nebenbei poetisch; der säuerliche Geruch des Kleinkindes wurde mir etwas zu oft betont. Weiterlesen

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Klassiker: Die Eisenbahn, gesehen vom Reichsgericht

Die berühmte Eisenbahndefinition des Reichsgerichts vom 17. März 1879 (RGZ 1, 247 [252]) lautet:

Sprachlich bedeutet Eisenbahn ganz allgemein eine Bahn von Eisen zwecks Bewegung von Gegenständen auf derselben. Verknüpft man diesen Wortlaut mit dem Gesetzeszweck, und erwägt man, daß die eigenartige Nützlichkeit und gleichzeitig Gefährlichkeit des metallischen Transportgrundes, in der (durch dessen Konsistenz, sowie durch dessen, das Hindernis der Reibung vermindernde Formation und Glätte gegebenen) Möglichkeit besteht, große Gewichtsmassen auf jenem Grunde fortzubewegen und eine verhältnismäßig bedeutende Geschwindigkeit der Transportbewegung zu erzeugen, so gelangt man im Geiste des Gesetzes zu keiner engeren Bestimmung jener sprachlichen Bedeutung des Wortes Eisenbahn, um den Begriff eines Eisenbahnunternehmens im Sinne des §. 1 des Gesetzes zu gewinnen, als derjenigen:

Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektricität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung, u. s. w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.

Fast noch besser ist eine Passage kurz davor, in der das Reichsgericht sich Raum schafft für seine eigene Definition:

Es hat aber der preußische Bundesbevollmächtigte selbst in jenen Reichstagsverhandlungen (in einsichtiger Würdigung der Bedenklichkeit jeder subjektiven Meinungsäußerung bei Beratung des im Werdegang begriffenen Gesetzes über einzelne, in dem Gesetzentwurfe selbst nicht ausdrücklich gegebene, Begriffsbestimmungen, und der den Gerichtshöfen obliegenden Aufgabe, die dem gegebenen Gesetze immanenten Begriffs-Bestimmungen, -Unterschiede und -Konsequenzen, unter Verwertung der successiven, sich oft gegenseitig als Probe dienenden Anregungen der Doktrin, und der mannigfachen, den Lebensverhältnissen entspringenden Streitfälle, allmählich schärfer zu entwickeln) hervorgehoben, daß es nicht seine Sache sein könne, a priori die einzelnen Voraussetzungen bestimmen zu wollen, welche für die Annahme der Existenz eines Eisenbahnunternehmens und dessen Betriebes im Sinne des Gesetzentwurfes wesentlich seien; daß solches vielmehr im konkreten Falle unter sorgfältiger Anwendung des gesetzlichen Grundprincipes entschieden werden müsse. Wenn trotzdem der preußische Bundesbevollmächtigte (im Laufe der Verhandlungen unablässig sollicitiert) sich jener bedenklichen Versuche der Vorwegbestimmung einzelner dem Gesetzentwurfe (seiner Meinung nach) einwohnender Kategorieen nicht ganz zu enthalten vermocht hat, so sind diese subjektiven Ansichten (auch bei der Stellung des dieselben Äußernden) von keinem entscheidenden Gewichte gegenüber den Konsequenzen der richterlichen Auslegung des Gesetzes aus dessen Worten, Normenzusammenhange, Grundprincipe und Endzwecke, welche letzteren aus jenem Normenzusammenhange, sowie adminikulierend aus den Motiven des Gesetzentwurfes und den (hinsichtlich jenes Principes und Endzweckes ohne Widerspruch abgegebenen) Erklärungen des (in dieser allgemeinen Beziehung, von demjenigen, was der Bundesrat und die sonst bei dem Entwurfe der Gesetzesvorlage mitwirkenden Organe des Reiches wollten, zuverlässig unterrrichteten) Bundesbevollmächtigten klar erhellen.

 

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Phantasie – Schriftsteller im Gespräch

„Der Prozess dauert oft jahrelang, vor allem der Denkprozess.“ (Pavel Kohout, S. 187) 

„Ich musste nur noch einen Prozess nachvollziehen.“
(Günter Grass, S. 224)

„Der Roman, den ich jetzt schreiben will, den gibt es schon.“ (Walter Kempowski, S. 298)

„Die Arbeit liegt vor dem Schreiben.“
(Heinrich Böll, S. 309)

Toulouse-Lautrec: Detail aus "Die Loge mit der Goldmaske" Foto: nw2014

Toulouse-Lautrec: Detail aus „Die Loge mit der Goldmaske“
Foto: nw2014

Zwischen 1980 und 1982 führte Siegfried Lenz Gespräche mit den Autorenkollegen Pavel Kohout, Günter Grass, Walter Kempowski und Heinrich Böll. Diese wurden seinerzeit im Fernsehen ausgestrahlt und 1982 auch in Buchform veröffentlicht. In dem umfangreichen Gesprächsband, den Hoffmann und Campe ein Jahr nach dem Tod von Lenz herausbrachte, nehmen sie mit 158 Seiten das zweite Drittel ein.

1979 war Margaret Thatcher Premierministerin des Vereinigten Königreichs geworden, 1980 hatte Franz Josef Strauß die Bundestagswahl verloren und den bei den Linken in der eigenen Partei ungeliebten Helmut Schmidt im Amt gehalten, 1981 wurde dann Ronald Reagan US-Präsident. Über ihn, den Schauspieler, fühlen sich die Schriftsteller turmhoch erhaben. Rüstung und Atomkrieg sind ihre Schreckgespenster, der Generalsekretär der KPdSU – nota bene Leonid Breschnew – gilt Grass, Lenz und Böll als ein Friedensfürst.

Interessant sind die Gespräche aus anderen Gründen. Lenz (1926-2014), Grass (1927-2015), Kempowski (1929-2007) und Kohout (*1928) sind Angehörige einer Generation; der ältere Böll (1917-1985) fing erst nach dem Krieg zu schreiben an.

Kohout und Kempowski äußern sich mehr als Literaten, Grass und Böll eher und vordringlich als politisch Engagierte. Bei Grass kommt der schnell störende, dozierende Duktus hinzu. Phantasie ist allen vier Autoren wichtig, wobei mir der kakanisch geprägte Kohout mit seiner erzählerischen Opulenz am liebsten ist, gefolgt vom ruhigen, unaufgeregten Kempowski. Beide äußern sich als Leser und als Autoren, beide sind in Biographie und Werk politisch. Grass und Böll drängen in den Gesprächen  vom Literarischen hin zum für sie Eigentlichen, der Politik.

Der Zusammenhang von Erinnerung, Phantasie und Kreativität wird in allen Gesprächen hergestellt; als Anknüpfungspunkt bringt Lenz gerne Kafka und Proust ins Spiel und stellt außerdem Bezüge zu den Veröffentlichungen der Gesprächspartner her.

„Kein Autor weiß, was er anrichtet,“ befindet Böll (S. 303). Der Leser bleibt ein unbekanntes Wesen, diese Gespräche bringen uns die fünf beteiligten Schriftsteller näher.

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