In den 1990er Jahren beschäftigte sich Jürgen Habermas mit „aktuellen Problemen des unausweichlichen Übergangs zu postnationalen Vergesellschaftungsformen“ (Die Einbeziehung des Anderen. Studien zur politischen Theorie, 1999 (abgeschlossen 1996), Vorwort, S. 8). Es handelt sich um eine Sammlung von teilweise unveröffentlichten, teilweise zwischen 1992 und 1996 veröffentlichten Essays.
Die „Charta von Paris für ein neues Europa“ (1990) und der Vertrag von Maastricht (Februar 1992, in Kraft seit November 1993) skizzierten den Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in Europa, der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen arbeitete nach Überwindung der Blockkonfrontation erstmals wie in der Charta vorgesehen (Zweiter Golfkrieg, 1991 – Sicherheitsratsresolution 678 (1990)). Diesen vielgefeierten positiven Entwicklungen standen die Völkermorde im auseinanderbrechenden Jugoslawien und in Ruanda gegenüber. Kooperation war also nicht nur tatsächlich möglich und politisch gewollt, sondern auch notwendig – aber was würden die Konsequenzen sein? Würde es Grenzen geben? Wer würde sich ernsthaft beteiligen, wer nur Lippenbekenntnisse abgeben und den Trittbrettfahrer geben? Was würde der Preis und was der – mögliche, nicht sichere – Gewinn sein?
Francis Fukuyamas Überlegungen zum „Ende der Geschichte“ (1992) formulierten die Erwartung, dieser Prozeß gehe zwangsläufig und ohne größere Hindernisse weiter. Habermas hingegen bezweifelt dies und faßt seine Bedenken im Fokus der hier behandelten Überlegungen wie folgt zusammen:
„Aus dem romantisch inspirierten Begriff der Nation als einer völkisch verwurzelten Kultur- und Schicksalsgemeinschaft, die eine eigene staatliche Existenz beanspruchen darf, speisen sich immer noch problematische Überzeugungen und Einstellungen, die symmetrische Abwehr von Multikulturalismus und Menschenrechtspolitik sowie das Mißtrauen gegen die Übertragung von Souveränitätsrechten auf supranationale Einrichtungen.“ (S. 8)
Diesen Verstockungen begegnet der Autor mit dem Essay „Der europäische Nationalstaat – Zu Vergangenheit und Zukunft von Souveränität und Staatsbürgerschaft“ (S. 128-153), einer erweiterten Fassung eines in englischer Sprache im Sommer 1996 erschienenen Aufsatzes.
In bewundernswerter und voraussetzungsschwerer Knappheit beschreibt Habermas verschiedene Pfade der Staatsentwicklung, fügt einen Absatz über Imperien an – deren letztes, China, gerade eine tiefgehende Transformation durchlaufe –, und fragt dann, ob der siegreich sich gegen andere politische Formationen durchgesetzt habende Nationalstaat im Angesicht der Globalisierung obsolet geworden, jedenfalls seine Souveränität ausgehöhlt worden sei. Dieser Prozeß werde
„fortschreitend und einem Auf- und Ausbau politischer Handlungsfähigkeiten auf supranationaler Ebene nötig machen, den wir in seinen Anfängen schon beobachten. In Europa, Nordamerika und Asien bilden sich supranationale Organisationsformen für kontinentale »Regime« heraus, die den heute noch ziemlich ineffizienten Vereinten Nationen die erforderliche Infrastruktur liefern könnten.“ (S. 130)
Aus der Perspektive des Rechts ist dies fehlerhaft, aus der der Politikwissenschaft zumindest unscharf formuliert. Im Jahre 1996 waren lediglich die damals noch drei Europäischen Gemeinschaften supranational verfaßt, was letztendlich bedeutet, daß dort Recht gesetzt werden kann, das unmittelbar in die Rechtsräume der Mitgliedstaaten hineinwirkt. Die damals noch neue Europäische Union war ausdrücklich nicht supranational organisiert, Regionalorganisationen in Nordamerika oder gar Asien, die diese Klassifizierung aufgewiesen hätten, gab es schlichtweg nicht. Daß Regionalorganisationen den Vereinten Nationen Infrastruktur liefern könnten, ist ebenfalls eine gewagte Formulierung; die UN-Charta sieht zwar eine Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich vor, diese steckte zum damaligen Zeitpunkt aber noch in den Kinderschuhen. Hauptpartner der Vereinten Nationen sind heute die afrikanische ECOWAS und die NATO; die Europäische Union hat zivile und in kaum nennenswerten Umfang militärische Komponenten erst mühsam aufbauen müssen.
Gemeint ist, daß in der „postnationalen Konstellation“ (Habermas, 1998) neue Formen von Kooperation und Verbindung gesucht und gefunden werden müssen. Dem wendet sich Habermas im weiteren Verlauf in sechs Schritten zu.
Zunächst werden in knapper Form Staat und Nation entwicklungsgeschichtlich erläutert, bevor die Probleme dargelegt werden, die der Nationalstaat lösen konnte: das Legitimationsdefizit nicht mehr transzendental begründeter Herrschaft und die Formung einer – idealtypisch – Gemeinschaft freier (Staats-) Bürger. Legitimation und soziale Integration werden von Habermas ausdrücklich als – zeitgebundene – Leistungen des Nationalstaates gewürdigt; er verschweigt aber auch micht die mit ihm verbundenen Gefahrenpotentiale, vor allem den Nationalismus, der aus dem doppelten Begriffsinhalt der Nation gespeist wird:
„Die Nation hat zwei Gesichter. Während die gewollte Nation der Staatsbürger die Quelle für demokratische Legitimation ist, sorgt die geborene Nation der Volksgenossen für soziale Integration. Staatsbürger konstituieren aus eigener Kraft die politische Assoziation von Freien und Gleichen; Volksgenossen finden sich in einer durch gemeinsame Sprache und Geschichte geprägten Gemeinschaft vor. In die Begrifflichkeit des Nationalstaats ist die Spannung zwischen dem Universalismus einer egalitären Rechtsgemeinschaft und dem Partikularismus einer historischen Schicksalsgemeinschaft eingelassen.“ (S. 139)
Es bestehe die – in der Vergangenheit mehrfach aktualisierte – Gefahr , daß das kosmopolitische Verständnis der Staatsbürgernation von einer ethnozentrisch gedeuteten, vorpolitischen Nation beiseitegeschoben werde. Habermas führt zwei Gründe an: Den ersten, den er als konzeptuell klassifiziert, sieht er im Verfassungsrecht, das es nicht leiste, die Zugehörigkeit zur Nation zu definieren. Hier läßt Habermas freilich Art. 116 Grundgesetz ebenso außer acht wie das Rechtsinstitut der Staatsangehörigkeit, und verweist dagegen auf die historische Zufälligkeit der Nationenbildung, oftmals als Ergebnis kriegerischer Auseinandersetzungen. Vom Nationalismus werde diese „Zufallsnation“ nun zum organischen Subjekt mit Aura und Herkunft verklärt.
Den zweiten, empirischen Grund erkennt Habermas in der trivialen Möglichkeit, innere Konflikte nach außen abzuleiten, welche der Gegensatz zwischen der eigenen und den fremden Nationen eröffne. Als evidente Lehre aus diesem Befund müsse der Nationalstaat seine republikanisch-kosmopolitische Seite stärken und die Legitimations- und Integrationsfunktion angesichts der Herausforderungen der Globalisierung neu ausrichten.
Dies sei aber angesichts des inneren Pluralismus schwierig, die „Einheit der politischen Kultur [müsse] in der Vielfalt der Subkulturen“ gewährleistet werden, da die Homogenitätsfiktion nicht mehr oder nur um den unerträglichen Preis des Völkermordes wiederhergestellt werden könne. Realiter bedeute Homogenität ohnehin Hegemonie der Mehrheit und sei schon deswegen nicht aufrechtzuerhalten, wenn gleichberechtigte Koexistenz aller Bevölkerungsgruppen unter dem gemeinsamen republikanischen Bekenntnis Wirklichkeit werden solle.
Eher beiläufig (S. 142) flicht Habermas die wichtige Bedingung ein, daß der Schutz von Minderheitenrechten und Religionsfreiheit nur im Rahmen der Verfassung möglich sind – was konkret bedeutet, daß sie nicht zu Lasten von Dissidenten, Häretikern und Minderheiten innerhalb der Minderheiten gehen dürfen. Heiner Bielefeldt hat hierzu mehrfach klar Stellung bezogen.
Wie aber kann der vernunftbegründete Republikanismus – generös läßt Habermas den Begriff Verfassungspatriotismus gelten – die erforderliche Bindekraft entfalten? Angesichts der zu beobachtenden Situation in den USA (1996!) nimmt Habermas an, daß die politischen Teilhabe- und bürgerlichen Freiheitsrechte alleine nicht ausreichen, wenn Bevölkerungsgruppen erkennbar soziale und kulturelle Teilhaberechte vorenthalten würden.
„Die Bürger müssen den Gebrauchswert ihrer Rechte auch in Form sozialer Sicherheit und der reziproken Anerkennung verschiedener kultureller Lebensformen erfahren können.“ (S. 143)
Offen bleibt, warum die verschiedenen Gruppen der Nichts-WASPs in den USA unterschiedlich auf diese Defizite reagieren. Ein – insbesondere nach dem 11. September 2001 – oft angeführter Grund, die Außenpolitik der USA, bleibt unerwähnt. Der Verlust der Bindekraft erscheint also als rein innergesellschaftliches Problem.
Habermas konstatiert, daß sich unter den Sonderbedingungen des Kalten Krieges in vielen Staaten Westeuropas „die traditionelle Verschränkung des Republikanismus mit Zielen der nationalen Selbstbehauptung“ gelockert habe und insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland sich ein „»postnationales« Selbstverständnis des politischen Gemeinwesens“ (S. 144) habe herausbilden können. Aus einer allgemeinen Wohlstandssteigerung und dem Ausbau sozialer Grundrechte und der langsamen, aber stetigen Liberalisierung der Rechtsordnung leitet Habermas ab, daß die Bürger grundrechtsorientiert lebten und daher die „reale Nation der Staatsbürger vor der imaginierten Nation der Volksgenossen“ (S. 144) den Vorrang behalten müsse – sozusagen zum Wohl aller: rechtliche und faktische Gleichheit als Voraussetzung privater und staatsbürgerlicher Autonomie.
Erstaunlich, wie linke Intellektuelle die ihnen doch im Alltag so unerträgliche späte Bonner Republik idealisierten, als sie vergangen war.
Doch diese wunderbare Entwicklung hin zum vernunftgeleiteten Republikanismus der in Freiheit und Gleichheit geeinten Unterschiedlichen wurde, so Habermas, von „Tendenzen“ gestoppt, „die heute unter dem Stichwort »Globalisierung« Aufmerksamkeit finden“. (S. 145)
Verdichtet beschreibt Habermas die Abkopplung der kapitalistischen Wirtschaft vom Nationalstaat und kritisiert die aus der offenkundigen Abdankung der Politik resultierenden sozialen Folgen – hohe Dauerarbeitslosigkeit und Abbau des Sozialstaates in den OECD-Ländern –, erkennbar in der Herausbildung von wachsenden Unterschichten. Dies werde nicht politisch folgenlos bleiben können: Es werde zu sozialen Unruhen kommen, auf die mit repressiver Kontrolle und Inhaftierung reagiert werde:
„Der Bau von Gefängnissen, die Organisation der inneren Sicherheit überhaupt, wird dann zur Wachstumsindustrie.“ (S. 148)
Soziale Verelendung und Verwahrlosung werden sich ausbreiten und zu einer moralischen Erosion der Gesellschaft führen. Formal korrekte Demokratieveranstaltungen der von Abstiegsangst erfaßten Mittelklasse delegitimierten sich selbst und entfalteten keine Integrationswirkung mehr.
Dieses pessimistische Szenario müsse freilich nicht zur Realität werden, wenn es gelinge, Gegenkräfte zu mobilisieren. Statt abzudanken könnte die Politik den Märkten „Nachwachsen“, indem sie „supranational handlungsfähige Aktoren“ (S. 149) aufbaue. Eine Perspektive stelle eine ausgebaute Europäische Union dar – die die Mitgliedstaaten allerdings noch nicht in Angriff zu nehmen bereit seien. Eine Preisgabe der Geldsouveränität mit einer anschließenden gemeinsamen Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik würde die EU staatsähnlicher und somit handlungsfähiger machen. Auf weitere Voraussetzungen, mögliche Konsequenzen für die Gesellschaften und den tatsächlich erreichbaren Zugewinn an Handlungsfähigkeit geht Habermas freilich nicht ein. Doch die Nationalstaaten verteidigten ihre Identität gegenüber der EU, um sie – so kann man es auf eine Kurzformel bringen – gegenüber der Globalisierung noch viel rascher zu verlieren.
Im Ausblick fragt Habermas, was die „Aufhebung“ des Nationalstaaten nun bedeute. Stehen wir vor einer machtpolitischen, vom Modell des transnationalen Unternehmens dominierten Welt (S. 150) oder wird die Vorstellung einer selbstbestimmten politischen Vergesellschaftung in einem rechtsstaatlichen Rahmen auf eine neue Ebene gehoben?
Chronologisch korrekt, begrifflich diffus und juristisch unscharf beendet ein recht kursorischer Abriß über die internationalen Beziehungen und deren völkerrechtliche Struktur des Essay, dessen Quintessenz darauf hinausläuft, daß die Staaten sich nicht zu sehr zum Diener der Märkte degradieren (lassen) dürfen und sich stattdessen durch Kooperation in eine stärkere Position begeben sollten. Freilich bleibe offen, ob und wie ein demokratischer Republikanismus unter diesen Umständen realisiert werden kann.
In der ersten Auf- und Umbruchsphase der 1990er Jahre spricht Habermas somit das grundlegende Problem an, wie Staaten innerer Erosion und neuartigen wirtschaftlichen Wettbewerbssituationen effektiv begegnen können. Da Habermas in insgesamt dreizehn Fußnoten neben Kant und sich selbst nur neun aktuelle Literaturquellen heranzieht, ist nicht erkennbar, wie breit er die damalige, sehr intensive Diskussion rezipiert hat. Insofern überrascht die Vagheit seiner Schlußfolgerungen nicht.
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