Habermas und das Völkerrecht

Seit geraumer Zeit äußert sich der Denker und Diskurstheoretiker zu Fragen der internationalen Ordnung. Faktizität und Geltung ist die monumentale Bilanz seiner Arbeit an einer Rechtstheorie, aber dem Völkerrecht hat er sich mehr als öffentlicher Intellektueller genähert, um in politische Streitigkeiten eingreifen zu können. Habermas hat sich von keinem geringeren als von Armin von Bogdandy, einem der Direktoren des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, in das Völkerrecht und das Europarecht einführen lassen und auch mit dem Flensburger Soziologen Hauke Brunkhorst einen regen Austausch betrieben. Beide Kollegen pflegen, wie ich aus eigener Anschauung weiß, den interdisziplinären Austausch intensiv und vor allem neugierig. Das Ringen um die gemeinsame Sache, den anderen verstehen wollen und im Gedankenaustausch vorankommen – an den Arbeiten Habermas‘ zur internationalen Ordnung und den damit verbundenen Fragen des Völker- und Europarechts kann man es erkennen.

In der Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ZaöRV), Heft 2/2013 ist ein Interview abgedruckt, das Armin von Bogdandy mit Jürgen Habermas zu „Diskurstheorie und Völkerrecht“ geführt hat und das eine knappe Bilanz der Habermasschen Überlegungen zieht.

Seine dort zusammengefaßten Schlußfolgerungen hat Habermas in mehreren Schritten erarbeitet, von denen drei in diesem Blog nachvollzogen und dabei etwas näher betrachtet werden sollen:

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