Goethe am Sonnabend Nr. 3

„Wohl- und HochEdelgeborene Gestrenge Fest und Hochgelahrte Hochfürsichtige und Hochweise Herren; Großgünstig Hochgebietend und Hochgeehrteste Herren Gerichts Schultheiß und Schöffen! Für die durch ein venerier: Dekret vom 14ten Oktober insin: den 19ten verstattete Großg. Frist von 14. Tagen legen wir zuvorderst den schuldigsten Dank ab, und ermangeln nicht in derselben unsere Gravamina gegen das am 3ten Okt: ergangene den 4ten insinuierten venerl. Urteil zum Behufe der den 7ten Okt: interponierten Revision untertänigst einzureichen.

Wie wir denn zuvörderst eine kurze und wahrhafte Geschichts Erzählung des Prozesses vorauszuschicken haben.

Nachdem über das Debit-Wesen des verstorbenen hiesigen Schutz-Juden Kusell zum Weinheber lange gestritten worden, so erging den 9t Jul. 1773. der venerl Bescheid:

»Es ist nunmehro denen hiesigen Gebrüder Stiefel nach Maßgab des cum Concreditoribus getroffenen Vergleichs und Judicati vom 24ten Mart. nuperi, die gesamte Kuselische Debit-Massa erb und eigentümlich einzuräumen, und werden sofort alle diejenige welche darauf annoch Spruch und Forderung zu haben vermeinen mögten, auf die in Causa ergangene Ediktal-Zitation aber sich nicht angemeldet hiermit gänzlich präkludiert und ausgeschlossen.« Wir wurden sofort nach Maßgabe des venerl. Urteils, in die Masse sowohl, als in das Haus zum Weinheber immittiert, und hofften nunmehro nach allen Rechten einen ruhigen Besitz in solchem zu haben.

Erst den 29ten Nov.: 1773. fiel es dem dahiesigen Schutz-Juden Benedikt Gumbel Landau als Compossessori quaest. Hauses, ein, uns vor Löbl. jüngern Burgermeisterlichen Audienz wegen 6.Jahr rückständigen Anteil Grundzinses von gedachtem Hause zu belangen; wurde aber als wir erst angezogenes Judicatum produzierten gerechtest abgewiesen.

Ehe wir weiter fortschreiten müssen wir pro Informatione Domini Judicis exteri das hierher gehörige Verhältnis dahiesiger Juden Häuser ins Klare setzen.“

Erstes Drittel eines Schriftsatzes vom 29. Oktober 1774 in der Rechtssache Landau gegen Gebr. Stiebel
Juristische Schriften/Rechtsanwaltseingaben, Münchner Ausgabe 1987, Bd. 1.2, S. 609f.

 

Goethe am Sonnabend Nr. 1

Goethe am Sonnabend Nr. 2

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